

Bleaching 30 min 79€
Diese Behandlung ist ideal für alle, die bereits eine Zahnaufhellung durchgeführt haben und ihren Zähnen einen frischen Glanz verleihen möchten. In nur 30 Minuten hilft unsere Auffrischungsbehandlung, das natürliche Weiß der Zähne zu revitalisieren, oberflächliche Verfärbungen zu entfernen und ein gepflegtes, strahlendes Lächeln zu erhalten.
Perfekt zur Erhaltung der Zahnaufhellung
TOP Bleaching 60 min 99€
(Aktuell in Angebot statt 149€)
hingegen ist ideal, wenn du eine intensivere Behandlung möchtest. Während dieser Sitzung kann das Gel noch tiefer wirken, was zu einem noch strahlenderen Ergebnis führt.

WOW Bleaching 80 min 139€
(Aktuell in Angebot statt 189€)
Die 80-minütige Zahnaufhellung bietet eine intensivere Behandlung und länger anhaltende Aufhellung möchtes Dadurch können stärkere Verfärbungen effektiver entfernt und sichtbarere Ergebnisse erzielt werden. Diese Option ist ideal für Personen, die eine tiefere Aufhellung anstreben oder intensivere Verfärbungen behandeln möchten.
Zahn Politur 39€
Zahnpolitur glättet die Zähne mit einer speziellen Polierpaste und entfernt Verfärbungen durch Kaffee, Tee oder Rauchen. Das Ergebnis sind glatte, saubere Zähne und ein strahlenderes Lächeln. Außerdem haften Bakterien auf der glatten Oberfläche schlechter, was die Zahngesundheit unterstützt.
Das Ergebnis und die Dauer der Zahnaufhellung hängen vom Zustand der Zähne ab, insbesondere davon, ob eine Parodontitis vorliegt.
Eine gute Mundhygiene sowie Lebensgewohnheiten wie der Verzicht auf Kaffee, Tee, Rotwein usw. sind entscheidend für ein optimales, langanhaltendes Ergebnis.
Für sichtbare und stabile Ergebnisse werden häufig zwei bis drei Behandlungen von jeweils einer Stunde im Abstand von einer Woche empfohlen.
Eine Auffrischungsbehandlung alle sechs Monate wird ebenfalls empfohlen.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine zahnmedizinischen Leistungen erbringen. Unser Bleaching Angebot ist rein kosmetisch und richtet sich nach EU Richtlinie 2011/84 EU < 0,1% H202 und Kosmetikverordnung 1223/2009/EG.